Wer sich im Streitfall an einen Anwalt wendet, muss selbstverständlich mit entsprechenden Gebühren rechnen. Die Frage, welche Summe ein Rechtsanwalt für welche Leistung in Rechnung stellen darf, unterliegt klaren gesetzlichen Bestimmungen. Zu finden sind diese im RVG. Je nach Fall sind diese Kosten modifizierbar, sodass wir eine kostengünstige und transparente Kostenkontrolle anbieten können.
Abrechnung nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
Wird zwischen Anwalt und Mandant keine besondere Vereinbarung über die Vergütung getroffen, bestimmt sich das Honorar nach dem Gesetz (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG). Die Berechnung erfolgt dabei je nach Rechtsgebiet anhand des Gegenstandswertes oder anhand von Rahmen- oder Festgebühren. Nur die nach RVG ermittelten Gebühren sind dann am Ende auch bei einem Obsiegen vom Gegner, der Staatskasse oder der Rechtsschutzversicherung zu ersetzen. Ein über diese Gebühren hinausgehender vereinbarter Betrag ist grds. nicht ersetzbar und muss vom Mandanten auch im Falle des Obsiegens und trotz Rechtsschutzversicherung getragen werden.
Abrechnung nach Stundenhonorar
Wenn das Haftungsrisiko sich im Rahmen hält und allein der zeitliche Faktor maßgebend ist , ist das Stundenhonorar eine faire und transparente Form der Anwaltsvergütung, tatsächlich wird genau das abgerechnet wird, was durch den Anwalt an Arbeitszeit erbracht wurde. Gerade in Angelegenheiten mit unabsehbarem Arbeitsaufwand und geringem Gegenstandswert oder bei Einzeltätigkeiten mit verändernden Sachverhalten und wiederkehrendem Beratungsbedarf in der gleichen Sache bietet sich diese Form der Vergütung an. Mandate, die eine kontinuerliche Betreuung erforderlich machen, die sonst eine Vielzahl von Einzelmandatierungen erfordern würden, bei diesen bietet sich die Abrechnung nach Stunden an.
Pauschale Vergütungsabrechnung
Bei der Vereinbarung eines festen Pauschalhonorars gibt es einen klaren Vorteil: Sowohl der Anwalt als auch der Mandant wissen bereits am Anfang des Mandats genau, was es am Ende kosten wird. Für den Anwalt bietet das Pauschalhonorar Planungssicherheit, zwingt ihn betriebswirtschaftlich aber auch dazu, sicher zu stellen, dass das Mandat im geplanten "Rahmen" bleibt. Für den Mandanten wird so der Kostenfaktor transparent gedeckelt.