Das Erstberatungsgespräch
Die Erstberatung dient stets der ersten zusammenfassenden Prüfung des Sachverhalts und einer ersten Orientierung. Die Erstberatungsgebühr fällt an, wenn Sie sich für ein erstes Gespräch mit dem Anwalt zusammenfinden, ob in den Kanzleiräumen oder am Telefon, oder nur wenige Minuten – die Erstberatungsgebühr fällt immer dann an, wenn sich der Anwalt erstmals mit Ihrem Fall befasst und dazu konkrete Auskünfte oder einen Rat gibt. Entscheidend ist, dass die Erstberatung mündlich stattfindet.
Wird der Anwalts darüber hinaus aktiv, schreibt er also für Sie Briefe, fertigt er Kopien an oder studiert Unterlagen, so sind diese Tätigkeiten nicht in der Erstberatungsgebühr enthalten. Für diese sieht die Gebührentabelle des RVG bereits weitere Gebühren vor.
Im Erstberatungsgespräch besprechen wir den Sachverhalt und sichten bei Bedarf im groben Überblick die wesentlichen Unterlagen. Wir erläutern sodann vorläufig die Rechtslage und geben in aller Regel eine erste Einschätzung und eine Empfehlung für die weitere Vorgehensweise ab. Unsere Mandanten wissen nach der Erstberatung damit recht sicher, wie es rechtlich um ihre Sache bestellt ist, ob ein Vorgehen überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, wo genau die Risiken und Probleme liegen könnten.
Wie und Wo finden die Erstberatungsgespräche bei TFP statt?
Die Erstberatung bei TFP Rechtsanwälte kann sowohl in den Kanzleiräumen, per E-Mail, Whatsapp-Kommunikation, Video-Call oder auch klassisch per Telefon erfolgen. Je nachdem, für welchen Kommunikationsweg sie sich entscheiden bieten wir verschiedene Bezahlmodelle für die Erstberatung an.
Ist das Erstberatungsgespräch kostenlos?
Hartnäckig hält sich die Annahme, dass für ein erstes Beratungsgespräch keine Kosten vom Anwalt berechnet werden dürfen. Das ist so nicht richtig, und ist ein Irrglaube!
Wie bei allen anderen Kosten einer Rechtsberatung ist auch die Höhe der Erstberatungsgebühr im RVG geregelt. Bei Verbrauchern darf allenfalls mit einer maximalen Gebühr von 190 € abgerechnet werden (§ 34 Abs. 1, S. 3, 2. Halbsatz RVG).
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Erstgesprächs?
Falls Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, ist es ratsam, vor der Erstberatung genau zu prüfen, ob jene von der Versicherung gedeckt ist. Oftmals werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rechtsschutzversicherungen zahlreiche Rechtsgebiete aufgelistet, bei denen die Versicherung die Kostenübernahme einer Erstberatungsgebühr nicht übernimmt.
Wie hoch sind die Kosten der Erstberatung für Firmen, Unternehmer, Gewerbetreibende und selbstständig tätigen Personen?
Für Firmen, Unternehmer, Gewerbetreibende und selbstständig tätigen Personen gilt die Decklungsgrenze über die Maximalgebühr in Höhe von 190 € nicht (§ 34 Abs. 1 RVG). Sie haben daher ggfs. mit einer erhöhten Gebühr zu rechnen. In der Regel berechnen wir hier schon allein wegen dem vorgetragenen Umfang der Sachverhalte 150,00 € zzgl. 19% MwSt.