Allgemeine Mandatsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich

Die Bearbeitung von Aufträgen, im Rahmen der Mandatierung erteilt werden, erfolgen vorbehaltlich gesondert vereinbarter vorrangiger allgemeiner Mandatsbedingungen ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Mandatsbedingungen, die dem Auftraggeber (im Folgenden: Mandant) mitgeteilt und Gegenstand des Bevollmächtigung und Vergütungsvereinbarung mit ihm werden. Sofern Regelungen eines gegebenenfalls zwischen den Parteien geschlossenen Beratungs- oder Vergütungsvertrags bestehen, werden die allgemeinen Mandatsbedingungen durch diese ergänzt. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Aufträge des Mandanten mit TFP Rechtsanwälte Talaysüm & Farahmand Partnerschaft (Im Folgenden: TFP, Kanzlei, Rechtsanwälte oder Anwälte), sofern der Mandant Unternehmer ist, auch für alle künftigen Rechtsbeziehungen. Geschäftsbedingungen der Mandanten finden nur dann Anwendung, wenn dies mit TFP explizit vereinbart wird.


§ 2 Auftragserteilung

(1) Mit der Terminvereinbarung oder der Übersendung von zur Mandatsbearbeitung dienenden Unterlagen erklärt der Mandant verbindlich, einen Rechtsberatungsauftrag erteilen zu wollen, es sei denn, er erklärt ausdrücklich etwas anderes. Die Kanzlei ist berechtigt, das in der Beauftragung liegende Vertragsangebot innerhalb von einer Woche nach Eingang anzunehmen. Diese Annahme kann durch schriftliche Annahmeerklärung oder durch sonstige Erklärung, durch die der Wille, den erteilten Auftrag annehmen zu wollen, erkennbar wird, erklärt werden.

(2) Der Mandant ist verpflichtet, soweit Fristablauf droht und ihm dieser bekannt ist, die Anwälte ausdrücklich darauf hinzuweisen.

(3) Die Anwälte sind zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur verpflichtet, wenn sie einen darauf gerichteten schriftlichen Auftrag erhalten und angenommen haben.


§ 3 Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Als Verbraucher steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Ein Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

TFP Rechtsanwälte Talaysüm & Farahmand Partnerschaft

Zeil 13, 60313 Frankfurt a.M.,

Tel.: +49 (0)69 272945-50 | Fax: +49 (0)69 272945-51 | E-Mail: info@tf-anwaelte.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (zB. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Musterformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückerhalten, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir ausschließlich das selbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Haben Sie jedoch verlangt, dass unsere Dienstleistung währen der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen entspricht.


§ 4 Mandatsverhältnis

(1) Gegenstand der Beauftragung der Anwälte ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolges, es sei denn Gegenstand der Beauftragung ist eine konkrete Einzelleistung, die keine Beratung und/oder Vertretung darstellt und auf eine Erfüllung gerichtet ist. Der Umfang der vereinbarten Tätigkeit wird durch den konkreten Auftrag vorgegeben und begrenzt. Der Auftrag wird grundsätzlich allen Rechtsanwälten von TFP erteilt, soweit nicht die Vertretung durch einen einzelnen Rechtsanwalt oder bestimmte Rechtsanwälte vorgeschrieben ist oder durch gesonderte schriftliche Abrede vereinbart wurde. In allen Fällen steht das Honorar TFP zu, sofern nicht eine gesonderte schriftliche Abrede mit dem Mandanten besteht. Die Zuordnung der jeweiligen Sachbearbeitung erfolgt durch die Rechtsanwälte im Rahmen der kanzleiinternen Organisation.

(2) Bei der Beratungstätigkeit werden steuerrechtliche Gesichtspunkte sowie Gesichtspunkte, die ausländische Rechtsfragen oder Fragen der Wirtschaftsprüfung betreffen, nicht berücksichtigt. Mit vom Mandanten benannten Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern werden die Rechtsanwälte jedoch zusammenarbeiten. Das Mandat wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der BRAO, RVG und der BORA durchgeführt.

(3) Die Rechtsanwälte sind bei entsprechender Notwendigkeit berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrags andere dritte Berufsträger und sonstige fachkundige Dritte heranziehen, wenn sie zuvor die Zustimmung des Mandanten hierfür einholen und die Kosten der Beauftragung durch den Mandanten getragen wird.

Die Rechtsanwälte sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Auftragsdurchführung die tatsächliche, wirtschaftliche und rechtliche Situation des Mandanten richtig und um notwendigen Umfang wiederzugeben. Der Mandant wird über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Richtigkeit und Vollständigkeit von Unterlagen, Urkunden und Angaben in der Verantwortung des Mandanten liegen. Die Tätigkeiten werden aufgrund der vom Mandanten vorgelegten Unterlagen und Auskünfte ausgeübt. Die vom Mandanten genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, werden dem Mandat als richtig zugrunde gelegt. Eine Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere von anderen erstellte Zahlen, Daten und Unterlagen, gehört nicht zum Auftrag, wenn dies nicht schriftlich vereinbart ist. Handlungen, die sich auf das Mandat mehrerer Mandanten beziehen und welche einer von mehreren Mandanten vornimmt oder welche von der Kanzlei gegenüber einem von mehreren Mandanten vorgenommen werden, wirken für und gegen die übrigen Mandanten. Widersprechen sich die Weisungen mehrerer Mandanten, so kann das Mandat außerordentlich niedergelegt werden. Die Korrespondenzsprache ist, soweit nicht ein anderes vereinbart ist, deutsch.


§ 5 Leistungsänderung

Die Kanzlei ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Mandanten in Bezug auf die Auftragsdurchführung Rechnung zu tragen, sofern die Kanzlei dies im Rahmen ihrer Kapazitäten, ihrer fachlichen Ausrichtung, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung und der Berücksichtigung der Interessen des Mandanten zumutbar ist. Im Rahmen der konkreten Auftragsdurchführung stimmt sich die Kanzlei mit dem Mandaten bezüglich der angestrebten Zielsetzung ab, wobei sie berechtigt ist, von Weisungen des Mandanten abzuweichen, wenn sie den Umständen nach annehmen darf, dass der Mandant bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen würde. Soweit die Realisierung der gewünschten Änderungen sich auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand oder Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere bezüglich der Vergütung und Terminierung.


§ 6 Urheberrecht

An den von TFP erstellten Schriftstücken, wie Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, erhält der Mandant erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars ein einfaches Nutzungsrecht zu privaten Zwecken. Bei Bekanntwerden anderweitiger Nutzung über private Zwecke hinaus ist TFP berechtigt dem Mandanten auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen.


§ 7 Schweigepflicht / Kommunikation / Datenschutz

(1) Die Rechtsanwälte sind verpflichtet, über alle Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Mandanten, die ihnen im Zusammen mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für sämtliche Mitarbeiter der Kanzlei. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigten Dritte kann im Rahmen der Auftragsabwicklung zB. zur Abwicklung von Zahlungen oder Überprüfung durch den Steuerberater erforderlich sein. Diese Dritten sind dazu verpflichtet, die erhaltenen Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zwecke des Services und der Geschäftsabwicklung zu verwenden.

(2) Die Rechtsanwälte dürfen insbesondere bei der Korrespondenz davon ausgehen, dass mitgeteilte Kommunikationsdaten zutreffend sind und bleiben. Anschriftsänderungen sowie Änderungen bei den übrigen Kommunikationswegen (zB. Telefon, Telefax, E-Mail) sind unverzüglich mitzuteilen, da es andernfalls zu Fehlleitungen und Verzögerungen kommen kann, die auch zu einem vollständigen Rechtsverlust führen können.

(3) Die Kommunikation erfolgt, sofern von dem Mandanten schriftlich kein anderer Kommunikationsweg mitgeteilt wird, ausschließlich per E-Mail oder Faxschreiben. Mündliche Absprachen entfalten keine rechtswirksame Bindung, sofern diese von den Rechtsanwälten nicht schriftlich bestätigt werden. Die Kommunikation über sog. Messagingdienste (u.a. Whatsapp, Tango, Viber, Telegramm, Facebook etc.) wird für das Mandatsverhältnis ausgeschlossen, d.h. sie werden beim Empfangsgerät des/der Rechtsanwalts/Rechtsanwältin ohne Sichtung gelöscht, es sei denn diese Art der Kommunikation wird vom Mandanten ausdrücklich gewünscht und von den Anwälten bestätigt (zB. Mandant im Ausland) oder die Anwälte fordern die Unterlagen einmalig über sog. Messagingdienste ein.

(4) Die Rechtsanwälte sind befugt, bei Mitteilung einer E-Mail-Adresse ohne Sicherungsmaßnahmen (Verschlüsselung) dem Mandanten Informationen an diese E-Mail-Adresse zu übersenden, es sein denn der Mandant widerspricht oder widerruft sein Einverständnis mit dieser Verfahrensweise oder gibt sonst eine Änderung der Kommunikationsdaten bekannt. Die Rechtsanwälte machen darauf aufmerksam, dass die schnelle und unkomplizierte Kommunikation über Telefax und E-Mail mit einem Verlust an Vertraulichkeit und Sicherheit verbunden ist.

(5) Die Anwälte sind berechtigt, Ihnen anvertraute Daten im Rahmen der Auftragsdurchführung unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen aus den Hinweisen zur Datenverarbeitung, von denen der Mandant gesondert Kenntnis erlangt und zugestimmt hat. TFP wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen. Mit Mandatierung bestätigt der Mandant die Hinweise zur Datenverarbeitung (EU-DSGVO) aufgrund der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) in der aktuellen Version des Abl. L 119, 04.05.2016; ber. Abl. L 127, 23.05.2018, insbesondere die Hinweise über die Erhebung, Speicherung von personenbezogenen Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung, die Weitergabe von Daten an Dritte und über seine Widerspruchs- und Löschrechte vor Mandatierung ausreichend in Kenntnis gesetzt zu sein und akzeptiert diese mit seiner Unterschrift.


§ 8 Haftung

Die Rechtsanwälte unterhalten im Rahmen ihrer Berufsausübung einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei der MARKEL International Insurance Company Limited Niederlassung für Deutschland, Sophienstr. 26, 80333 München. Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für Vermögensschäden gem. den Allgemeinen Versicherungsbedingungen MARKEL PRO RSW RECHTSANWALT beträgt 250.000,00 EUR. Soweit nicht gesondert vorrangige allgemeine Auftragsbedingungen vereinbart wurden, ist die Haftung von den Anwälten in Fällen einfacher Fahrlässigkeit in jedem Mandatsverhältnis auf einen Betrag von 250.000,00 Euro beschränkt. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Sollte aus Sicht des Mandanten eine über den obigen Betrag hinausgehende Haftung abgesichert werden, so besteht für jeden Einzelfall die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, die auf Wunsch und Kosten des Mandanten abgeschlossen werden kann. § 334 BGB findet Anwendung, d. h. die oben bezeichnete Haftungsbegrenzung dieser Vereinbarung gilt auch gegenüber dem Dritten bei Verträgen zugunsten oder mit Schutzwirkung zugunsten eines Dritten. Der Haftungshöchstbetrag steht entsprechend § 428 BGB sämtlichen – auch künftigen – Anspruchsberechtigten gemeinsam nur einmal zu. Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen worden ist. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.


§ 9 Mitwirkungspflichten

Der Mandant ist verpflichtet, die Kanzlei nach besten Kräften zu unterstützen und all ihm möglichen, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere hat der Mandant alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen rechtzeitig, ggfs. auf Verlangen der Kanzlei schriftlich, zur Verfügung zu stellen. Der Mandant wird im Übrigen die ihm übermittelten Schreiben und Unterlagen sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.


§ 10 Gebühren und Auslagen

(1) Die Vergütung der Rechtsanwälte richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder der jeweils gültigen Fassung sowie nach dem jeweiligen Gegenstandswert (§ 49 b BRAO), sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung (Beratungsvertrag, Pauschalvereinbarung, Honorarvereinbarung, Client Remuneration Agreement) getroffen wird. Etwas anderes gilt in Straf- und Bußgeldsachen sowie in sozialrechtlichen oder sozialgerichtlichen Angelegenheiten. Der Mandant ist vor Übernahme des Auftrags hierauf hingewiesen worden. Sofern nichts anders vereinbart, haben die Rechtsanwälte neben den Honorarforderungen Anspruch auf Erstattung der Auslagen und der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Kanzlei ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen (§ 9 RVG). Dies gilt auch, wenn ggfs. Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Verfahrensgegner oder Dritte bestehen oder bestehen können. Wird der Vorschuss auf Anfordern mit Fristsetzung nicht bezahlt, so sind die Anwälte berechtigt, Ihre Arbeitsleistung bis zur Zahlung einzustellen oder das Mandat niederzulegen. Auf einen drohenden Rechtsverlust, der durch die Arbeitseinstellung entstehen kann wurde der Mandant gesondert hingewiesen.

(2) Bei Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten erster Instanz hat der Mandant auch im Obsiegensfall keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren der Rechtsanwälte sowie auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis durch den Gegner (vgl. § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG). In solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grundsätzlich auch bei außergerichtlicher Tätigkeit und für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

(3) Alle Honorarforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Auf Honorarforderungen der Kanzlei sind Leistungen an Erfüllung statt und erfüllungshalber ausgeschlossen. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Kanzlei ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Anwälte dürfen eingehende Zahlungen auf offene Honorarforderungen, auch aus anderen Angelegenheiten, in der Reihenfolge alt-auf-jung verrechnen.


§ 11 Gesamtschuldnerische Haftung

Mehrere Mandanten haften gesamtschuldnerisch auf Zahlung der gesetzlichen oder vereinbarten Vergütung der Rechtsanwälte, wenn die Rechtsanwälte für sie in derselben Angelegenheit tätig werden.


§ 12 Kündigung / Abrechnung noch nicht in Rechnung gestellter Leistungen

(1) Ist nichts anderes vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von dem Mandanten jederzeit gekündigt werden. Noch nicht abgerechnete Leistungen werden nach Erhalt der Kündigungserklärung abgerechnet. Getätigte Vorschüsse bleiben hiervon unberührt. Wird das Mandatsverhältnis vorzeitig durch Kündigung beendet, werden getätigte Vorschüsse und angemessene Anzahlungen im Rahmen von Erstberatungsleistungen abgerechnet.

(2) Die Rechtsanwälte sind berechtigt, bei Verzug des Mandanten mit der Zahlung der Honorarrechnung, des Vorschusses oder der ggfs. vereinbarten Raten die Bearbeitung des Mandats einzustellen bzw. das Mandat ruhen zu lassen. Verweigert der Mandant ernsthaft und endgültig die Zahlung sind die Rechtsanwälte berechtigt, das Mandat niederzulegen. Auf einen drohenden Rechtsverlust durch die Mandatsniederlegung wird der Mandant hingewiesen.

(3) Das Kündigungsrecht steht auch TFP zu, wobei eine Beendigung des Mandats nicht zur Unzeit erfolgen darf, es sei denn, dass für die Bearbeitung des übertragenen Mandats notwendige Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört.


§ 13 Aufbewahrung von Unterlagen

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten des Rechtsanwalts bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 2 S. 1 BRAO) vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nach mündlicher Aufforderung nicht vorher in der Kanzlei abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 S. 2 BRAO. Auf Wunsch wird die Mandatsakte in digitaler Form eingescannt als PDF an die zuletzt bezeichnete E-Mail-Adresse versendet. Auf die Gefahren des E-Mail-Verkehrs (Ziff. 3b.) wird besonders hingewiesen. Wünscht der Mandant eine Zusendung/Abholung in Papierform wird dem Mandanten eine Herstellungspauschale von 15,00 EUR zzgl. 19 % MwSt. berechnet. Das Versendungsrisiko trägt der Mandant. Die vor Ablauf der Frist zu erfolgende Herausgabe von Unterlagen erstreckt sich nicht auf den Briefwechsel zwischen den Parteien und auf Schriftstücke, die der Mandant bereits und Ur- oder Abschrift erhalten hat oder erkennbar von anderer Seite erhalten hat.


§ 14 Rechtsschutzversicherung

Soweit die Anwälte auch beauftragt ist, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, werden diese von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände bestehen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind. Die Führung der Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung befreit den Mandanten nicht von seiner Zahlungsverpflichtung im Mandatsverhältnis. Der Mandant ist dahingehend unterrichtet worden, dass die Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung und die in diesen Zusammenhang geführte Korrespondenz eine separate Angelegenheit im Sinn des § 17 RVG darstellt, die im Falle einer negativen Deckungszusage gesondert mit einer 0,3 Gebühr zu vergüten ist. Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und werden nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen.


§ 15 Sicherungsabtretung von Mandantenansprüchen / Verrechnung von Ansprüchen

Der Mandant tritt alle ihm aus dem Mandatsverhältnis entstehenden Ersatzansprüche gegen den Gegner, die Staatskasse oder sonstige erstattungspflichtige Dritte an die Rechtsanwälte in Höhe der Honorarforderung und Auslagen sicherheitshalber ab mit der Ermächtigung, die Abtretung im Namen des Mandanten dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Die Rechtsanwälte werden den Erstattungsanspruch nicht einziehen, solange der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, insbesondere nicht die Zahlung verweigert oder in Zahlungsverzug gerät oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen gestellt ist.


§ 16 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist der Sitz von TFP Talaysüm & Farahmand Rechtsanwälte Partnerschaft. Als Gerichtsstand wird Frankfurt am Main vereinbart, es sei denn der Mandant ist kein Kaufmann, keine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder kein öffentlich-rechtliches Sondervermögen. In diesem Fall gilt S. 2 nur dann, wenn der Mandant keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Auftragserteilung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder wenn sein Wohnsitz bei Klageerhebung unbekannt ist. Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, mit dem Ziel der Anpassung dieses Vertrages über eine andere wirksame und zumutbare Regelung zu verhandeln, die der unwirksamen Regelung im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.


Stand: 02 / 2019 – Jegliche Verwendung, Verlinkung, Zur Verfügungstellung o.ä. unserer AGB ist strengstens untersagt.